Slika družine

Schutz personenbezogener daten und datenschutzrichtlinie

Bei der Pensions- und Invaliditätsversicherungsanstalt Sloweniens (nachfolgend „die ZPIZ“ genannt) sind wir uns bewusst, wie wichtig die Achtung Ihrer Privatsphäre und der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sind. Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) hat ein Verantwortlicher die betroffenen Personen über die Verarbeitung der auf sie bezogenen Daten zu informieren.

Nachstehend geben wir einen Überblick über die wesentlichen Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei der ZPIZ, wie sie aus Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung hervorgehen.

 

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Verantwortlicher

Verantwortlicher ist die Pensions- und Invaliditätsversicherungsanstalt Sloweniens, Kolodvorska 15, 1000 Ljubljana, Handelsregisternummer: 5156700000.

Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Telefon: 01 4745 100

Fax: 01 4321 046

E-Mail-Adresse: informacije@zpiz.si

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Datenschutzbeauftragte

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Jasmina Habulin

E-Mail-Adresse: dpo@zpiz.si

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Rechte der betroffenen Personen

Die betroffene Person hat Recht auf:

Auskunft über ihre personenbezogenen Daten;

Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten;

Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten;

- Widerspruch gegen die Verarbeitung und

- Datenübertragbarkeit.

Die betroffene Person kann den entsprechenden Antrag schriftlich per Post oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Verantwortlichen oder der Datenschutzbeauftragen stellen. Es kann auch eines der Antragsformulare verwendet werden, die von der Informationsbeauftragten vorbereitet wurden und HIER zum Download zur Verfügung stehen.

Dem Antrag der betroffenen Person kann nur dann entsprochen werden, wenn die in der Datenschutz-Grundverordnung und in den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die betroffene Person, deren personenbezogene Daten (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) aufgrund ihrer Einwilligung für Zwecke der digitalen Versendung von Dokumenten verarbeitet werden, kann die Einwilligung mit dem HIER zur Verfügung stehenden Formular „Erklärung zum Widerruf der Einwilligung“ widerrufen.

Wenn Sie meinen, dass gegen Ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstoßen wird, können Sie bei der Datenschutzaufsichtsbehörde – der Informationsbeauftragen (Adresse Dunajska 22, 1000 Ljubljana, E-Mail-Adresse: gp.ip@ip-rs.si, Telefon: 012309730, Website: www.ip-rs.si.)  –Beschwerde einlegen.

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Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei in Papierform eingereichten Anträgen

Welche Daten: Werden Anträge in Papierform oder durch einen beauftragten Angestellten der ZPIZ eingereicht, erhebt die ZPIZ diejenigen personenbezogenen Daten, die von der betroffenen Person oder dem beauftragten Angestellten im jeweiligen Antrag angegeben werden. Die betroffene Person kann auch ihre Telefonnummer oder ihre E-Mail-Adresse freiwillig im Antrag angeben.

Zweck: Die im Antrag angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Antragsbearbeitung verarbeitet. 

Telefonnummern und E-Mail-Adressen werden zum Zweck der unmittelbaren Kommunikation mit der betroffenen Person oder zum Zweck der digitalen Versendung von Dokumenten der ZPIZ verarbeitet, wenn die betroffene Person bei der Einreichung eines eAntrags für ALLE oder durch Einreichung eines gesonderten Antrags „Erklärung zur Einwilligung oder Datenänderung für die digitale Versendung“ in eine solche Versendung ausdrücklich eingewilligt hat.

Rechtsgrundlage: Art. 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung – Einwilligung betreffend die Angabe der Telefonnummer und gegebenenfalls der E-Mail-Adresse. 

Die Rechtsgrundlage für die im jeweiligen Antrag angegebenen personenbezogenen Daten sind Art. 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Bestimmungen des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1), Bestimmungen des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsverfahren (ZUP) und einzelne Bestimmungen des Gesetzes, das die gesetzliche Pensions- und Invaliditätsversicherung regelt (ZPIZ, ZPIZ-1 bzw. ZPIZ-2).

Kategorien von Empfängern: Werden Dokumente der ZPIZ in Papierform versandt, werden die darin angegebenen personenbezogenen Daten dem Vertragspartner übermittelt, der mit der Versendung von Dokumenten in Papierform beauftragt wird. 
Zur Übermittlung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten an Empfänger siehe jeweiliges Verzeichnis HIER

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Falls die Bearbeitung Ihres Antrags eine Zusammenarbeit mit ausländischen Pensions- und Invaliditätsversicherungsträgern aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen mit Drittländern erfordert, werden personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen dieser Abkommen übermittelt. Die Republik Slowenien hat ein zwischenstaatliches Abkommen mit Argentinien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Südkorea, Kanada und Quebec, Nordmazedonien, Serbien und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossen.

Speicherdauer: Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung auf der Einwilligung der betroffenen Person (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) beruht, werden für Zwecke, für die die Einwilligung erteilt wurde, bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet. Die Daten werden bei der ZPIZ auch nach dem Widerruf der Einwilligung aufbewahrt, um die Gültigkeit der Einwilligung nachweisen zu können. Zur Speicherung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, die von der ZPIZ aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden (Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse), hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zu ihrem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung berührt wird.

Informationen dazu:

  • ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja. Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung werden in einem Verwaltungsverfahren gewährt, deshalb hat die betroffene Person gemäß dem Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2), dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1) und dem Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren (ZUP) in ihrem Antrag alle personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten anzugeben;
  • ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Gibt die betroffene Person in ihrem förmlichen Antrag keine personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten an, so wird ihr Antrag zurückgewiesen. Sonstige freiwillige Daten, die weder von der betroffenen Person bereitgestellt noch von der ZPIZ von Amts wegen eingeholt werden, werden bei der Entscheidung über den Antrag nicht berücksichtigt.

Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist nur obligatorisch, wenn die betroffene Person Dokumente der ZPIZ digital zugestellt bekommen möchte und bei der Einreichung eines eAntrags für ALLE oder durch Einreichung eines gesonderten Antrags „Erklärung zur Einwilligung oder Datenänderung für die digitale Versendung“ in eine solche Versendung ausdrücklich eingewilligt hat. Bei fehlender Angabe der Mobiltelefonnummer werden Dokumente per Post zugestellt.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

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Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website der ZPIZ unter https://www.zpiz.si

Die Website unter https://www.zpiz.si/ betreibt die ZPIZ auf der eigenen Serverinfrastruktur.

Personenbezogene Daten, die für den Betrieb der Website erforderlich sind, werden nicht an Drittländer, internationale Organisationen oder andere Empfänger übermittelt.

Personenbezogene Daten von Nutzern der Website der ZPIZ werden für unterschiedliche Zwecke verarbeitet:

Besuch der Website

Welche Daten: Wenn die Website unter https://www.zpiz.si/ nur zur Einholung von Informationen aufgesucht und daher keine Registrierung oder Anmeldung am jeweiligen Portal vorgenommen wird und wenn keine Formulare ausgefüllt oder personenbezogene Daten sonst wie übermittelt werden,  werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Die IP-Adresse – die Adresse, die einen Computer oder ein anderes Gerät im Internet identifiziert, wird durch eine IP-Adresse anonymisiert, die auf der von der ZPIZ verwendeten Firewall generiert wird.

Cookies

Die Website der ZPIZ verwendet verschiedene Arten von Cookies, deren Umfang und Funktion HIER beschrieben sind.

Verarbeitung personenbezogener Daten bei Online-Diensten der ZPIZ (Mein eZPIZ, eAntrag für ALLE, Abruf digitaler Dokumente und Mein BiZPIZ)

Online-Dienst Mein eZPIZ

Welche Daten: Die Registrierung im Online-Portal Mein eZPIZ kann nur von Inhabern eines qualifizierten Zertifikats oder durch Anmeldung über das System SI-PASS vorgenommen werden. Bei der Registrierung und jeder Anmeldung im Portal werden Daten aus dem qualifizierten Zertifikat der betroffenen Person bzw. ihre im System SI-PASS enthaltenen Identifikationsdaten erhoben.

Werden eAnträge über den Dienst Mein eZPIZ eingereicht, verarbeitet die ZPIZ nur diejenigen personenbezogenen Daten, die bei der Anmeldung mit einem qualifizierten Zertifikat bzw. über das System SI-PASS jeweils automatisch ins Informationssystem einfließen, sowie diejenigen, die die betroffene Person im eAntrag eingegeben hat.

Zweck: Die ZPIZ benötigt die im digitalen Zertifikat enthaltenen personenbezogenen Daten bzw. die im System SI-PASS vorhandenen Identifikationsdaten zur eindeutigen Identifikation eines registrierten Benutzers. Die von der betroffenen Person im jeweiligen eAntrag eingegebenen personenbezogenen Daten werden für die Entscheidungsfindung benötigt. Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig.

Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der im jeweiligen eAntrag angegebenen personenbezogenen Daten sind Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Bestimmungen des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1), Bestimmungen des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsverfahren (ZUP) und einzelne Bestimmungen des Gesetzes, das die gesetzliche Pensions- und Invaliditätsversicherung regelt.

Kategorien von Empfängern: Die im digitalen Zertifikat enthaltenen Daten werden nicht an Empfänger übermittelt. Zur Übermittlung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten an Empfänger siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die im digitalen Zertifikat enthaltenen Daten werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt. Zur Übermittlung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten an Empfänger siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Speicherdauer: Die Daten zu den registrierten Nutzern des Portals Mein eZPIZ werden dauerhaft gespeichert. Zur Speicherung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, kann die betroffene Person die Verarbeitung der im digitalen Zertifikat enthaltenen Daten durch den Widerruf ihrer Einwilligung nicht verhindern, solange sie über ein Nutzerkonto für den Online-Dienst Mein eZPIZ verfügt. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Nein;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Ja, personenbezogene Daten werden aufgrund der Funktionsweise von Online-Diensten verarbeitet.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Online-Dienst eAnträge für ALLE

Welche Daten: Bei der Einreichung von Anträgen über den Online-Dienst eAnträge für ALLE erhebt die ZPIZ über die Website diejenigen personenbezogenen Daten, die von der betroffenen Person im Antrag eingegeben werden. Die Eingabe der PIN (EMŠO) ist obligatorisch. Um den Antrag erfolgreich einreichen zu können, ist auch die Mobiltelefonnummer anzugeben; die Angabe der E-Mail-Adresse ist hingegen freiwillig.

Zweck: Die Mobiltelefonnummer und, falls angegeben, die E-Mail-Adresse werden für die Einreichung des Antrags verarbeitet. Für den Abruf digitaler Dokumente werden die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse verarbeitet, wenn die betroffene Person sich bei der Einreichung des eAntrags damit einverstanden erklärt hat. Die von der betroffenen Person im jeweiligen eAntrag eingegebenen personenbezogenen Daten werden für die Entscheidungsfindung benötigt.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung betreffend die Angabe der Telefonnummer und gegebenenfalls der E-Mail-Adresse. Die Grundlage für die Verarbeitung der im jeweiligen Antrag angegebenen personenbezogenen Daten bildet Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung.

Kategorien von Empfängern: Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse (falls angegeben) werden nicht an Empfänger übermittelt. Zur Übermittlung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten an Empfänger siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die zur Einreichung eines eAntrags für ALLE angegeben werden, werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt. Zur Übermittlung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten an Empfänger siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Speicherdauer: Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, werden für Zwecke, für die die Einwilligung erteilt wurde, bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet. Die Daten werden bei der ZPIZ auch nach dem Widerruf der Einwilligung aufbewahrt, um die Gültigkeit der Einwilligung nachweisen zu können.

Zur Speicherung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, die von der ZPIZ aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden (Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse), hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zu ihrem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung berührt wird.

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Nein;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Wird keine Mobiltelefonnummer angegeben, so ist der Zugriff auf den Online-Dienst eAnträge für ALLE nicht möglich. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist hingegen freiwillig.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

 

Online-Dienst Abruf digitaler Dokumente

Welche Daten: Dieser Online-Dienst ermöglicht Zugriff auf Originaldokumente der ZPIZ, die ursprünglich in digitaler Form ausgestellt wurden, durch Eingabe der Identifikationscodes des Dokuments und der Mobiltelefonnummer oder der E-Mail-Adresse. Das erfolgreich abgerufene Dokument ist über die Unterseite der ZPIZ-Website zugänglich. 

Zweck: Aufgrund der eingegebenen personenbezogenen Daten wird der Link zum Dokument, das der Nutzer abrufen möchte, übermittelt.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung

Kategorien von Empfängern: Die zum Abruf digitaler Dokumente erhobenen Daten werden nicht an Empfänger übermittelt.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die zum Abruf digitaler Dokumente erhobenen Daten werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, werden für Zwecke, für die die Einwilligung erteilt wurde, bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet. Die Daten werden bei der ZPIZ auch nach dem Widerruf der Einwilligung aufbewahrt, um die Gültigkeit der Einwilligung nachweisen zu können.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Wenn die betroffene Person die Einwilligung in die Verarbeitung der Mobiltelefonnummer und der E-Mail-Adresse zum Abruf digitaler Dokumente erteilt hat, kann diese Einwilligung widerrufen werden.

Hat die betroffene Person ihre Kontaktdaten bei einmaligem Zugriff auf das Originaldokument durch Eingabe der Identifikationscodes des Dokuments übermittelt, so werden die jeweils angegebenen personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Online-Dienstes zum Abruf digitaler Dokumente nur einmal verwendet, wodurch das Widerrufsrecht erschöpft wird.

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Nein;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: wenn bei der Nutzung des Online-Dienstes zum Abruf digitaler Dokumente keine personenbezogenen Daten angegeben werden, ist der Zugriff auf die Dokumente nicht möglich.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

Online-Dienst Mein BiZPIZ

Welche Daten: Bei der Registrierung und jeder Portalanmeldung werden Daten erhoben, die im digitalen Zertifikat der betroffenen Person enthalten sind.

Bei eAnträgen, die von Nutzern über den Online-Dienst Mein BiZPIZ eingereicht werden, werden auf Grundlage von Online-Formularen personenbezogene Daten verarbeitet, die bei jeder Anmeldung mit einem digitalen Zertifikat automatisch in das Informationssystem einfließen, sowie personenbezogene Daten, die die betroffene Person im jeweiligen Antrag eingibt.

Zweck: Die ZPIZ benötigt die im digitalen Zertifikat enthaltenen personenbezogenen Daten zur eindeutigen Identifikation eines registrierten Nutzers. Die von der betroffenen Person im jeweiligen eAntrag eingegebenen personenbezogenen Daten werden für die Entscheidungsfindung benötigt.

Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der im jeweiligen eAntrag angegebenen personenbezogenen Daten sind Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Bestimmungen des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1), Bestimmungen des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsverfahren (ZUP) und einzelne Bestimmungen des Gesetzes, das die gesetzliche Pensions- und Invaliditätsversicherung regelt (ZPIZ, ZPIZ-1 bzw. ZPIZ-2).

Kategorien von Empfängern: Die im digitalen Zertifikat enthaltenen Daten werden nicht an Empfänger übermittelt. Zur Übermittlung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten an Empfänger siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die im digitalen Zertifikat enthaltenen Daten werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt. Zur Übermittlung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten an Empfänger siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Speicherdauer: Die Daten zu den registrierten Nutzern des Portals Mein BiZPIZ werden dauerhaft gespeichert. Zur Speicherung der in den Anträgen enthaltenen personenbezogenen Daten siehe jeweiliges Verzeichnis HIER.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, kann die betroffene Person die Verarbeitung der im digitalen Zertifikat enthaltenen Daten durch den Widerruf ihrer Einwilligung nicht verhindern, solange sie über ein Nutzerkonto für den Online-Dienst Mein BiZPIZ verfügt.

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Nein;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Ja, personenbezogene Daten werden aufgrund der Funktionsweise von Online-Diensten verarbeitet.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

Online-Umfragen

Sämtliche Daten, die die betroffene Person in Beantwortung von Umfragefragen angibt, werden anonym erhoben, es sei denn, die betroffene Person entscheidet sich selbst, bestimmte auf sie bezogene Daten anzugeben. Wenn sie sich dazu entschließt, eigene personenbezogene Daten oder personenbezogene Daten einer anderen Person anzugeben, so tut sie dies in Kenntnis der damit verbundenen Risiken und möglichen Folgen. Bei nicht-anonymen Umfragen werden die betroffenen Personen im Voraus darüber informiert und erteilen im Rahmen der Umfrage ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für die in der jeweiligen Umfrage genannten Zwecke.

Wurde eine Person per SMS und/oder E-Mail zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Kontaktdaten entweder die vorherige, bei der Angabe von Kontaktdaten erteilte Einwilligung der betroffenen Person (Artikel 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung) oder Artikel 6(1)(f) der Datenschutz-Grundverordnung, der die Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke zulässt, wenn ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen besteht, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person überwiegen.

Welche Daten: Beim Ausfüllen von Online-Umfragen werden personenbezogene Daten erhoben, die die betroffene Person in Beantwortung der Fragen angibt. Die so erhobenen Daten werden nicht gesondert verarbeitet und nicht mit anderen Daten verknüpft.

Zweck: Die ZPIZ verwendet die Daten ausschließlich für Forschungszwecke oder für die in der jeweiligen Umfrage ausdrücklich definierten Zwecke und nutzt sie nicht für Zwecke des Direktmarketings.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung

Kategorien von Empfängern: Die Daten werden nicht an Empfänger übermittelt.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: Die Daten werden bis zum Widerruf der Einwilligung der betroffenen Person aufbewahrt.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Die betroffene Person kann ihre Einwilligung zur Verarbeitung der im Rahmen der Umfrage übermittelten personenbezogenen Daten widerrufen, indem sie einen entsprechenden Antrag an die E-Mail-Adresse informacije@zpiz.si sendet. Dabei muss sie genau angeben, an welcher Umfrage sie teilgenommen hat.

Ebenso kann die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) zwecks Durchführung weiterer Online-Umfragen per E-Mail an informacije@zpiz.si einlegen.

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Nein;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: wenn die betroffene Person beschließt, an einer Online-Umfrage teilzunehmen, hat sie, sofern nicht anders vorgesehen, alle Fragen zu beantworten, damit die Umfrage erfolgreich abgegeben werden kann.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

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Näheres zur Verarbeitung der im jeweiligen Verzeichnis der ZPIZ enthaltenen personenbezogenen Daten

Als Verantwortlicher verarbeitet die ZPIZ personenbezogene Daten der betroffenen Personen, die in den folgenden Verzeichnissen enthalten sind:

Verzeichnis der Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung

Zweck: Die im Verzeichnis enthaltenen personenbezogenen Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet:

- Abwicklung von und Entscheidungsfindung in Verfahren zur Geltendmachung und Gewährleistung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung gemäß dem Gesetz, das die gesetzliche Pensions- und Invaliditätsversicherung regelt;

- Verfahrensführung, Entscheidungen über Ansprüche und Auszahlung von Leistungen, die nach Spezialgesetzen gewährt und ausgezahlt werden;

- Handeln oder Mitwirkung in Schadensersatzverfahren, in denen die ZPIZ Partei oder Beteiligte ist.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2), Gesetz über Verzeichnisse im Bereich Arbeit und soziale Sicherheit (ZEPDSV), Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1)

Kategorien von Empfängern: gesetzlich befugte Empfänger (§ 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1)) und Empfänger, die eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten aufweisen.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten können an Drittländer im Rahmen zwischenstaatlicher Versicherung aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen übermittelt werden, die die Republik Slowenien mit folgenden Drittländern geschlossen und ratifiziert hat:  Argentinien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Südkorea, Kanada und Quebec, Nordmazedonien, Serbien und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja. Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung werden in einem Verwaltungsverfahren gewährt, deshalb hat die betroffene Person gemäß dem Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2), dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1) und dem Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren (ZUP) in ihrem Antrag alle personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten anzugeben;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Gibt die betroffene Person in ihrem förmlichen Antrag keine personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten an, so wird ihr Antrag zurückgewiesen. Sonstige freiwillige Daten, die weder von der betroffenen Person angegeben noch von der ZPIZ von Amts wegen eingeholt werden, werden bei der Entscheidung über den Antrag nicht berücksichtigt.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Versichertenverzeichnis

Zweck: Die im Verzeichnis enthaltenen Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet:

- Abwicklung von und Entscheidungsfindung in Verfahren zur Geltendmachung und Gewährleistung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung gemäß dem Gesetz, das die gesetzliche Pensions- und Invaliditätsversicherung regelt;

- Verfahrensführung, Entscheidungen über Ansprüche und Auszahlung von Leistungen, die nach Spezialgesetzen gewährt und ausgezahlt werden;

- Abwicklung von und Entscheidungsfindung in Verfahren gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung; 

- Handeln oder Mitwirkung in Schadensersatzverfahren, in denen die ZPIZ Partei oder Beteiligte ist.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2), Gesetz über Verzeichnisse im Bereich Arbeit und soziale Sicherheit (ZEPDSV), Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1). Die Pensions- und Invaliditätsversicherung, die von der ZPIZ durchgeführt wird, ist gemäß den Bestimmungen des Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetzes (ZPIZ-2) eine Pflichtversicherung, deshalb muss die betroffene Person in der Pensions- und Invaliditätsversicherung versichert sein, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ungeachtet ihres Willens. Meldepflichtige und andere Einrichtungen sind gemäß dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1) verpflichtet, Daten für die Durchführung der Versicherung zu übermitteln.

Kategorien von Empfängern: gesetzlich befugte Empfänger (§ 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1)) und Empfänger, die eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten aufweisen.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten können an Drittländer im Rahmen zwischenstaatlicher Versicherung aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen übermittelt werden, die die Republik Slowenien mit folgenden Drittländern geschlossen und ratifiziert hat:  Argentinien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Südkorea, Kanada und Quebec, Nordmazedonien, Serbien und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Die Bereitstellung von Daten für das Versichertenverzeichnis ist gesetzlich geregelt. Anmeldepflichtige sind gemäß dem Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2) und dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1) verpflichtet, die Daten zu Versicherten zu übermitteln. Wenn über die Versicherteneigenschaft in einem Verwaltungsverfahren entschieden wird, hat die betroffene Person gemäß dem Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2), dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1) und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (ZUP) in ihrem Antrag alle personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten anzugeben;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt:

  • Die betroffene Person ist verpflichtet, die Daten zu übermitteln, wenn sie gemäß dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1) zur Anmeldung, Abmeldung und Meldung von Änderungen während der Versicherung oder zur Beitragsgrundlagenmeldung oder Beitragszahlung verpflichtet ist.
  • Wenn die zur Versicherungsanmeldung, -Abmeldung, Meldung von Änderungen während der Versicherung oder zur Beitragsgrundlagenmeldung verpflichtete Person, die nicht gleichzeitig die versicherte Person ist, keine Daten gemäß der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt, bekommt sie von der ZPIZ eine Verfügung über die Verpflichtung zur Datenübermittlung zugestellt. Wenn auch nach Zustellung der Verfügung keine Datenübermittlung erfolgt, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die meldepflichtige Person eingeleitet.
  • Wenn die anmeldepflichtige Person gleichzeitig auch die versicherte Person ist und sie keine Anmeldung zur Versicherung bzw. Abmeldung von der Versicherung vornimmt, so wird über die Versicherteneigenschaft von Amts wegen entschieden. Wird auch nach dem Bescheiderlass keine Anmeldung zur Versicherung bzw. Abmeldung von der Versicherung vorgenommen, erfolgt diese von Amts wegen durch die ZPIZ.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verzeichnis der Meldepflichtigen

Zweck: Die im Verzeichnis enthaltenen personenbezogenen Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet:

- Abwicklung von und Entscheidungsfindung in Verfahren zur Geltendmachung und Gewährleistung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung gemäß dem Gesetz, das die gesetzliche Pensions- und Invaliditätsversicherung regelt;

- Verfahrensführung, Entscheidungen über Ansprüche und Auszahlung von Leistungen, die nach Spezialgesetzen gewährt und ausgezahlt werden;

- Abwicklung von und Entscheidungsfindung in Verfahren gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung; 

- Handeln oder Mitwirkung in Schadensersatzverfahren, in denen die ZPIZ Partei oder Beteiligte ist.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2), Gesetz über Verzeichnisse im Bereich Arbeit und soziale Sicherheit (ZEPDSV), Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1).

Kategorien von Empfängern: gesetzlich befugte Empfänger (§ 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1)) und Empfänger, die eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten aufweisen.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten können an Drittländer im Rahmen zwischenstaatlicher Versicherung aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen übermittelt werden, die die Republik Slowenien mit folgenden Drittländern geschlossen und ratifiziert hat:  Argentinien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Südkorea, Kanada und Quebec, Nordmazedonien, Serbien und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Die Bereitstellung von Daten für das Versichertenverzeichnis ist gesetzlich geregelt. Anmeldepflichtige sind gemäß dem Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2) und dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1) verpflichtet, die Daten zur meldepflichtigen Person zusammen mit den Daten zur versicherten Person zu übermitteln;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt:

  • Wenn die zur Versicherungsanmeldung, -Abmeldung, Meldung von Änderungen während der Versicherung oder zur Beitragsgrundlagenmeldung verpflichtete Person, die nicht gleichzeitig die versicherte Person ist, keine Daten gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung übermittelt, bekommt sie von der ZPIZ eine Verfügung über die Verpflichtung zur Datenübermittlung zugestellt. Wenn auch nach Zustellung der Verfügung keine Datenübermittlung erfolgt, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die meldepflichtige Person eingeleitet.
  • In der Anmeldung zur Versicherung werden die Daten zur meldepflichtigen Person zusammen mit den Daten zur versicherten Person angegeben. Wenn die anmeldepflichtige Person gleichzeitig auch die versicherte Person ist und sie keine Anmeldung zur Versicherung bzw. Abmeldung von der Versicherung vornimmt, so wird über die Versicherteneigenschaft von Amts wegen entschieden. Wird auch nach dem Bescheiderlass keine Anmeldung zur Versicherung bzw. Abmeldung von der Versicherung vorgenommen, erfolgt diese von Amts wegen durch die ZPIZ.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verzeichnis der Leistungszahlungen

Zweck: Durchführung der Pensions- und Invaliditätsversicherung und Überweisung der von der ZPIZ erbrachten Leistungen

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ, ZPIZ-1, ZPIZ-2), Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1), Gesetz über Ansprüche aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung von ehemaligen Militärversicherten (ZPIZVZ), Gesetz über die Gewährleistung der sozialen Sicherheit slowenischer Staatsbürger, die Anspruch auf eine Pension aus den Republiken der ehemaligen SFRJ haben (ZZSV), Gesetz über die Ausgleichszulage (ZVarDod), Gesetz über die Altersversicherung der Landwirte,  Verordnung über die Auszahlung des Pensionsvorschusses an Personen mit Wohnsitz in der Republik Slowenien, denen eine Pension in anderen Republiken der SFRJ gewährt wurde, EU-Verordnungen Nr. 1408/71, 574/72 und 2560/01, Gesetz über die Gewährung und Bemessung einer Alterspension für besondere Verdienste (ZIPO), Gesetz über Sozialleistungen der Republik für besondere Verdienste (ZRPri), Gesetz zur Verwirklichung des öffentlichen Interesses an Kultur (ZUJIK), Verordnung über besondere dauerhafte Leistungen für Lehrer für Nachhilfe in slowenischer Sprache, Gesetz über den sozialen Schutz geistig und körperlich Behinderter (ZDVDTP), Gesetz über Sozialleistungen (ZSVarPre), Gesetz über die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (ZUPJS), Gesetz über Verzeichnisse im Bereich Arbeit und soziale Sicherheit (ZEPDSV), Einkommensteuergesetz (ZDoh-2), Steuerverfahrensgesetz (ZDavP-2), Gesetz über Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung (ZZVZZ), Gesetz über Vollstreckung und Sicherung von Forderungen (ZIZ), Gesetz zur Anpassung von Transferzahlungen an Privatpersonen und Haushalte in der Republik Slowenien (ZUTPG); zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen; zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Kategorien von Empfängern: gesetzlich befugte Empfänger (§ 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1)) und Empfänger, die eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten aufweisen.

Der Krankenversicherungsanstalt Sloweniens werden über das eVEM-Portal Anträge auf Meldung zur gesetzlichen Krankenversicherung von Beziehern von Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung, die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen, übermittelt.

Ausländischen Pensions- und Invaliditätsversicherungsträgern werden Daten zu Beziehern von Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung zur Überprüfung übermittelt, ob Leistungsbezieher noch am Leben sind.

Dem Auftragnehmer EPPS werden Zahlungsbenachrichtigungen für laufende Bezüge und Sonderzahlungen zum Druck und Versand übermittelt.

Einem externen Auftragnehmer werden Daten zu Pensionsbeziehern zur Ausstellung von Pensionistenausweisen übermittelt.

Der Verwaltung der Republik Slowenien für Auszahlung öffentlicher Mittel (UJP) werden Zahlungsaufträge zur Durchführung von Überweisungen an in der Republik Slowenien ansässige Berechtigte übermittelt.

Der Nova Ljubljanska banka (NLB) werden Zahlungsaufträge zur Durchführung von Überweisungen an im Ausland lebende Berechtigte übermittelt.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden an Drittländer für Zwecke und in einem Umfang übermittelt, die eine reibungslose Zahlung der gewährten Leistungen ermöglichen.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: werden die erforderlichen Daten, die der ZPIZ nicht vorliegen, nicht zur Verfügung gestellt, so kann dies zur Einstellung der laufenden Zahlungen führen.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verzeichnis der erstellten Gutachten

Zweck: Durchführung der Pensions- und Invaliditätsversicherung und Abwicklung von Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen und Bearbeitung von Anträgen bei der ZPIZ

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2), Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1).

Kategorien von Empfängern: gesetzlich befugte Empfänger (§ 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 des Gesetzes über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1)) und Empfänger, die eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten aufweisen.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja. Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung werden in einem Verwaltungsverfahren gewährt, deshalb hat die betroffene Person gemäß dem Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2), dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1) und dem Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren (ZUP) in ihrem Antrag alle personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten anzugeben;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Gibt die betroffene Person in ihrem förmlichen Antrag keine personenbezogenen und sonstigen obligatorischen und für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten an, so wird ihr Antrag zurückgewiesen. Sonstige freiwillige Daten, die weder von der betroffenen Person bereitgestellt noch von der ZPIZ von Amts wegen eingeholt werden, werden bei der Entscheidung über den Antrag nicht berücksichtigt.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Elektronisches Buch der Senate

Zweck: Erstellung der Abrechnung der Gutachterkosten

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) und 6(1)(b) der Datenschutz-Grundverordnung

Kategorien von Empfängern: Die slowenische Agentur für Urheberrecht (AAS) für die Erstellung von Rechnungen und Vergütungszahlung, gesetzlich befugte Empfänger und Empfänger, die eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten aufweisen.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja. Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung werden in einem Verwaltungsverfahren gewährt, deshalb hat die betroffene Person gemäß dem Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2), dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1) und dem Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren (ZUP) in ihrem Antrag alle personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten anzugeben;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Gibt die betroffene Person in ihrem förmlichen Antrag keine personenbezogenen und sonstigen obligatorischen und für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten an, so wird ihr Antrag zurückgewiesen. Sonstige freiwillige Daten, die weder von der betroffenen Person bereitgestellt noch von der ZPIZ von Amts wegen eingeholt werden, werden bei der Entscheidung über den Antrag nicht berücksichtigt.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verzeichnis der Rechtsverletzer

Zweck: Feststellung von und Beweisführung bei Ordnungswidrigkeiten gemäß dem Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1); Dokumentierung von Arbeitsprozessen der ZPIZ bezüglich Ordnungswidrigkeiten; Feststellung von wiederholten Rechtsverletzungen einzelner Personen und statistische Überwachung von Rechtsverletzungen.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutzgrundverordnung, § 206 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (ZP-1), Gesetz über das Verzeichnis der Versicherten und Berechtigten auf Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung (ZMEPIZ-1).

Kategorien von Empfängern: gesetzlich befugte Empfänger (§ 204a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (ZP-1)), die Finanzverwaltung der Republik Slowenien (Vollstreckung) und Strafvollzugsbehörden.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: fünf Jahre nach Rechtskraft des Bescheides. Unterlagen in Form von Registern werden dauerhaft und Hilfsregister fünf Jahre lang aufbewahrt.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja. Die Person, die den Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens stellt, ist dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen;

 

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Wenn die Person, die den Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens stellt, die für die Bearbeitung ihres Antrags erforderlichen Daten gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und dem Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren nicht vorlegt, wird ihr Antrag zurückgewiesen.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verzeichnis der Bewerber für die ausgeschriebenen Stellen

Zweck:  Aufbewahrung der Unterlagen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens in Übereinstimmung mit den für die Arbeitsverhältnisse bzw. die öffentlich Bediensteten geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Gesetz über öffentlich Bedienstete (ZJU), Gesetz über Arbeitsverhältnisse (ZDR-1).

Kategorien von Empfängern: Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer im Falle einer Beschwerde des Bewerbers oder einer angeordneten Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. 

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: bei erfolgreicher Bewerbung dauerhaft, bei nicht erfolgreicher Bewerbung zwei Jahre nach rechtskräftig abgeschlossenem Auswahlverfahren.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Falls nicht überprüft werden kann, ob die Auswahlkriterien erfüllt sind, kann die Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle nicht berücksichtigt werden.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verzeichnis der Videoüberwachung

Zweck:  Schutz von Leib und Leben von Personen, Schutz des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, Aufrechterhaltung der Ordnung in den Räumlichkeiten der ZPIZ und Überwachung des Betretens und Verlassens von Dienst- bzw. Geschäftsräumlichkeiten und Parkplätzen an folgenden Adressen:

– Hauptstelle Ljubljana (Adresse Kolodvorska ulica 15, Ljubljana) – Eingangshalle im Erdgeschoss am Sicherheitspersonal vorbei, Eingang am Trg OF-Platz, Eingangshalle im Erdgeschoss – linker Flur, Eingang zu den IT-Räumlichkeiten – Keller 1, Eingang zu den Archiven – Keller 2, Windfang – Keller 1, Passage, Eingang in der Garage, Treppenhaus im Erdgeschoss, Haupteingang;

– Gutachterstelle Ljubljana (Adresse Ob železnici 30, Ljubljana) – Flure vor dem Aufzug, Keller, Erdgeschoss, 1. und 2. Stock, Eingang, Keller vor dem Lastenaufzug;

– Gebietsstelle Celje (Adresse Opekarniška cesta 15 c, Celje) – Eingang, Einlaufstelle;

– Gebietsstelle Kranj (Adresse Ulica Mirka Vadnova 13a, Kranj) – Haupteingang, Kellereingang, Parkplatz am Gebäude, Rampe zum Keller;

– Gebietsstelle Nova Gorica (Adresse Delpinova ulica 18b, Nova Gorica) – vor dem Aufzug, Eingangshalle, linker Flur, rechter Flur);

– Gebietsstelle Maribor (Adresse Zagrebška c. 84, Maribor) – Flure vor dem Aufzug – Keller, Erdgeschoss, 1. und 2. Stock, Eingang, Keller vor IT-Räumlichkeiten, Keller vor dem Archiv, Parkplatz 6-mal;

– Gebietsstelle Novo mesto (Adresse Rozmanova 38, Novo mesto) – Parkplatz 5-mal, Eingang innen und außen, Eingangshalle Erdgeschoss, am Eingang).

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(e) der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. §§ 76, 77 des Datenschutzgesetzes (ZVOP-2).

Kategorien von Empfängern: Mitarbeiter, die für die Sicherheit der Räumlichkeiten zuständig und beim Sicherheitsdienstleister eingestellt sind, haben Einsicht auf die Bildschirme der Videoüberwachungsanlage, um die Sicherheit der Räumlichkeiten der ZPIZ zu gewährleisten, und beobachten das Geschehen live.

Zugriff auf Aufnahmen der Überwachungskameras hat nur der vertragliche Wartungsdienstleister für Sicherheitssysteme. Die Aufnahmen können nur auf Anforderung der ZPIZ oder der Polizei übermittelt werden.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: Daten werden automatisch gelöscht und maximal drei Monate aufbewahrt.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Nein;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Nein. Zutritt zu den Diensträumen der ZPIZ ist jedoch ohne Videoüberwachung nicht möglich.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Für mehr Informationen zur Videoüberwachung oder Geltendmachung von Datenschutzrechten können sich betroffene Personen an die Datenschutzbeauftrage per E-Mail an dpo@zpiz.si oder telefonisch unter 01 47 45 559 wenden.

Verzeichnis der Besucher bei der ZPIZ

Zweck: Schutz des Eigentums, Schutz von Leib und Leben betroffener Personen, Aufrechterhaltung der Ordnung in den Geschäftsräumlichkeiten der ZPIZ und Überwachung des Zugangs zu den Räumlichkeiten mit eingeschränktem Zugang.

Rechtsgrundlage:  Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, § 85 ZVOP-2.

Kategorien von Empfängern: Mitarbeiter, die für die Sicherheit der Räumlichkeiten der ZPIZ zuständig und beim Sicherheitsdienstleister eingestellt sind.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: Daten werden automatisch gelöscht. Einsicht in personenbezogene Daten kann für die letzten 15 Besucher genommen werden.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Die betroffenen Personen – Besucher – müssen ihre personenbezogenen Daten gemäß dem Datenschutzgesetz (ZVOP-2) bereitstellen. Werden die Daten nicht bereitgestellt, wird ihnen der Zutritt zu den Geschäftsräumen der ZPIZ verweigert.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verzeichnis der Antragsteller gemäß dem Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen (ZDIJZ)

Zweck: Durchführung von Verfahren im Zusammenhang mit Anträgen gemäß dem Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen (ZDIJZ).

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung und Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen (ZDIJZ).

Kategorien von Empfängern:  Daten werden ausschließlich dem Informationsbeauftragen im Rahmen eines eventuellen Beschwerdeverfahrens gegen den erlassenen Bescheid übermittelt, mit dem   der Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen abgelehnt wurde.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Werden bei der Beantragung des Zugangs zu öffentlichen Informationen die für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten gemäß dem Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen (ZDIJZ) und dem Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren (ZUP) nicht vorgelegt, so wird der Antrag zurückgewiesen.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verarbeitung der in Dokumentensammlungen enthaltenen personenbezogenen Daten bei der Verwaltung von Sachvermögen der ZPIZ

Zweck: Durchführung von Verfahren zur Veräußerung von Sachvermögen der ZPIZ und Abschluss von Kauf- und anderen Verträgen im Zusammenhang mit dem Sachvermögen der ZPIZ.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(b) und (c) der Datenschutz-Grundverordnung und Gesetz über Sachvermögen des Staates und lokaler Selbstverwaltungskörperschaften.

Kategorien von Empfängern: Personenbezogene Daten können an Notare, die Finanzverwaltung der Republik Slowenien, das Rat der ZPIZ, Gebäudeverwalter und Eigentümergemeinschaften, Vertreiber und Lieferanten, Aufsichtsorgane der ZPIZ (auf Anforderung) und andere Personen im Zusammenhang mit der Durchführung der Rechtsvorschriften oder eines Vertrags übermittelt werden.  

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Wenn die betroffene Person die für die Bearbeitung ihres Angebots erforderlichen Daten nicht vorlegt, gilt ihr Angebot als unvollständig bzw. kann der Vertrag mit dem ausgewählten Anbieter nicht abgeschlossen werden.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verzeichnis der Fragen und Antworten gemäß dem Mediengesetz und der Kundenfragen und Antworten

Zweck: Aufzeichnung von Antworten an Medien und Kunden.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung und das Mediengesetz.

Kategorien von Empfängern: Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: Die in den Journalistenfragen enthaltenen personenbezogenen Daten der Journalisten werden dauerhaft, die personenbezogenen Daten der Kunden fünf Jahre lang aufbewahrt.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht auf Widerruf der Einwilligung. 

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: Werden die erforderlichen Kontaktdaten nicht angegeben, so kann keine Antwort geliefert werden. 

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

Verzeichnis der Mitglieder des Rates der ZPIZ

Zweck: Einberufung von Sitzungen des Rates der ZPIZ, Kommunikation mit Ratsmitgliedern und Abrechnung von Sitzungsgeldern.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(a) und (c) der Datenschutz-Grundverordnung und Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz (ZPIZ-2).

Kategorien von Empfängern: Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: Vornamen, Namen, Geburtsdaten und Steuernummern werden dauerhaft, E-Mail-Adressen und Telefonnummern bis zum Ende der Mitgliedschaft im Rat der ZPIZ aufbewahrt. 

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Mitglieder des Rates der ZPIZ, die ihre Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse angeben, um die Kommunikation mit der ZPIZ zu erleichtern, können ihre Einwilligung zur Verwendung der beiden Angaben widerrufen.

Informationen dazu:

– ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: ja; Angabe der E-Mail-Adresse und Telefonnummer: nein;

ob die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen muss und welche Folgen es haben kann, wenn sie dies unterlässt: werden die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung gestellt, ist die rechtmäßige Wahrnehmung der Aufgaben des Rates der ZPIZ beeinträchtigt.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

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Aktualisiert am 5. 7. 2023

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