Slika družine

Landwirte

Ein Landwirt (für Zwecke der Pensions- und Invaliditätsversicherung) ist eine Person, die in der Republik Slowenien eine landwirtschaftliche oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, oder eine Nebentätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb nach Maßgabe des Landwirtschaftsgesetzes ausübt, und der Träger oder Familienangehöriger eines landwirtschaftlichen Betriebs ist und seinen Wohnsitz im Gebiet der Republik Slowenien hat.

 

Landwirte unterliegen der Pflichtversicherung, wenn:

  • sie die von arbeitsmedizinischem Dienst geprüften gesundheitlichen Voraussetzungen, die zur Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich sind, erfüllen,
  • sie keiner Schulausbildung nachgehen,
  • sie keine vorzeitige Pension,  Alters-, Witwen-/Witwer-oder Invaliditätspension beziehen,
  • bei der Anmeldung zur Versicherung das Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit pro Familienangehörigen jährlich mindestens bei 4.894,06 EUR liegt.

 

Ein Landwirt, der die Einkommensvoraussetzungen nicht, dennoch alle anderen Versicherungsvoraussetzungen erfüllt, kann sich in der gesetzlichen Versicherung freiwillig versichern.

 

Landwirte werden in der Regel aufgrund der Ausübung einer Vollzeittätigkeit versichert.

 

Wenn eine Person eine landwirtschaftliche Tätigkeit in einem andern EU-Mitgliedstaat ausübt und für sie nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Rechtsvorschriften der Republik Slowenien gelten, wird diese Person als Selbstständige in die Versicherung einbezogen.

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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