
Erklärung zur Barrierefreiheit
1. EINLEITUNG
Die Pensions- und Invaliditätsversicherungsanstalt Sloweniens (im Nachfolgenden „die ZPIZ“ genannt) ist der einzige Träger, der die gesetzliche Pensions- und Invaliditätsversicherung in Slowenien durchführt. In dieser Rolle ist die ZPIZ auch einer der wichtigsten Träger der sozialen Sicherheit in der Gesellschaft und eine wichtige Einrichtung im Leben zahlreicher Staatsbürger, darunter vieler Älterer, Menschen aus anderen vulnerablen Gruppen und Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen.
Wir sind uns unserer Verantwortung, die eine solche soziale Rolle mit sich bringt, bewusst, deshalb folgen wir schon seit der Erstellung unserer eigenen Website im Jahre 2009 dem Grundsatz der Gewährleistung von barrierefreien Inhalten und Diensten für vulnerable Gruppen, Ältere und Menschen mit verschiedenen Seh-, Hör-, motorischen und geistigen Behinderungen als einem wichtigen Leitsatz. Dabei versuchen wir so gut wie möglich die WCAG-Empfehlungen für barrierefreie Webinhalte, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden, und die späteren Anforderungen der SIST EN 301 549 V3.2.1 an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik einzuhalten sowie eine Reihe von anderen Tätigkeiten auszuführen.
So wurde die Zugänglichkeit unserer Dienste durch den Einsatz eines digitalen Assistenten, der Nutzer bei der Suche von Inhalten auf der Website unterstützt und ihre Fragen beantwortet, sowie durch den Einsatz eines E-Readers, der Audio-Wiedergabe und Anhören von Inhalten der Website ermöglicht, zusätzlich verbessert. Außerdem wurden die Inhalte in slowenischer Gebärdensprache, die sich auf alle wichtigeren Dienstleitungen der ZPIZ für Kunden beziehen, überarbeitet. Als eine Organisation, die eine wichtige Rolle im Leben älterer Menschen spielt, ist die ZPIZ besonders bemüht, Dienste und Inhalte freundlich für ältere Menschen zu gestalten.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen (ZDSMA), durch welches die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates in nationales Recht übertragen wurde, ist die ZPIZ verpflichtet, den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen gemäß den Anforderungen der genannten Rechtsvorschriften zu ermöglichen, durch welche die Anforderungen der SIST EN 301 549 V3.2.1. an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik in slowenisches und EU-Recht übertragen wurden.
Allen Nutzern unserer Website wünschen wir ein möglichst angenehmes Nutzungserlebnis und einen bestmöglichen Zugang zu unseren Inhalten und Diensten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die Website der ZPIZ unter https://www.zpiz.si/.
2. STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN
Die Website der ZPIZ ist wegen der Ausnahmen, die im Abschnitt „Nicht vollständig barrierefreie Inhalte“ (Punkt 4 dieser Erklärung) aufgeführt sind, teilweise mit dem Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen vereinbar.
3. BARRIEREFREIHEITS-FUNKTIONEN
In die Website der ZPIZ sind folgende Funktionen für mehr Barrierefreiheit integriert:
· Inhalte in slowenischer Gebärdensprache mit Untertiteln und Ton;
· digitaler Assistent (Unterstützung bei der Suche und dem Zugang zu den Website-Inhalten);
· E-Reader (Möglichkeit der Audio-Wiedergabe und des Anhörens der Website-Inhalte);
· Auswahl des Farbschemas;
· Auswahl der Schrift (einschließlich der Schrift für Legastheniker);
· Auswahl der Schriftgröße;
· Anzeige der aktuellen Position auf der Website (Brotkrümelnavigation);
· Responsive Design (Anpassung des inhaltlichen Aufbaus an die Bildschirmauflösung);
· Tastaturnavigation (Anpassung für Nutzer, die eine Maus nicht verwenden können);
· der Dienst e-Anträge für ALLE des eZPIZ-Informationssystems ermöglicht die Einreichung von Anträgen ohne digitales Zertifikat, womit der Zugang zu den ZPIZ-Diensten fürs Ausfüllen und die Stellung von e-Anträgen deutlich verbessert wird;
· automatisiertes Sprachdialogsystem (IVR): durch Online-Abfragen Bearbeitungsstand (unter 01 4745 999) und e-Überweisungen (unter 01 4745 998) für Privatpersonen wird der Zugang zu den Diensten auch Kunden ermöglicht, die keinen Computer verwenden und nicht über ein digitales Zertifikat verfügen.
4. NICHT VOLLSTÄNDIG BARRIEREFREIE INHALTE
Obwohl wir bemüht sind, die Inhalte unserer Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen, erfüllen einige der veröffentlichten Inhalte nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit:
1. Für gescannte Dokumente im PDF-Format können die Barrierefreiheits-Funktionen nicht verwendet werden. Gescannte Dokumente werden zukünftig nicht veröffentlicht.
2. Einige Statistiken, Tabellen und Grafiken wurden mit einer zweckbestimmten Anwendung für geschäftliche Intelligenz erstellt, deshalb können für diese nicht alle Barrierefreiheits-Funktionen verwendet werden (es kann z. B. die Schrift oder das Farbschema nicht ausgewählt werden). Diese Elemente können bei Änderungen in der Zukunft entsprechend angepasst werden.
3. Online-Portale e-ZPIZ (digitale Dienste für Privatpersonen) und BiZPIZ (digitale Dienste für Organisationen), die auf der Website der ZPIZ zur Verfügung stehen, basieren auf besonderen Apps für den elektronischen Geschäftsverkehr, deshalb können in diesen Portalen nicht alle Barrierefreiheits-Funktionen verwendet werden (es kann z. B. die Schrift oder das Farbschema nicht ausgewählt werden). Diese Elemente können bei Änderungen in der Zukunft entsprechend angepasst werden.
5. BARRIEREFREIE ALTERNATIVEN
Alle Informationen, die auf der Website der ZPIZ zugänglich sind, auch die, die nicht vollständig barrierefrei und unter Punkt 4 dieser Erklärung aufgeführt sind, können Nutzer auch auf folgende Weisen erhalten:
1. im Kontaktzentrum unter folgenden Telefonnummern:
2. unter der E-Mail-Adresse: informacije(at)zpiz.si;
3. bei einer persönlichen Vorsprache während der Sprechzeiten in den Geschäftsräumen der ZPIZ.
6. FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN
Mitteilungen über Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit, Ersuchen um Informationen über Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen (ZDSMA) fallen, und Ersuchen um Übermittlung von Informationen, die nicht vollständig barrierefrei und unter Punkt 4 dieser Erklärung aufgeführt sind, können an unseren PR-Dienst an javnost(at)zpiz.si übermittelt werden.
Die Antwort auf Ihre Mitteilung bzw. Ihr Ersuchen erfolgt in 8 Tagen. Kann in dieser Frist keine inhaltlich angemessene Antwort gegeben werden, wird Ihnen mitgeteilt, wann die Antwort erfolgen kann und was die Gründe für die verspätete Antwort sind.
7. AUFSICHT ÜBER DIE EINHALTUNG DER BESTIMMUNGEN DES GESETZES ÜBER DEN BARRIEREFREIEN ZUGANG ZU DEN WEBSITES UND MOBILEN ANWENDUNGEN (ZDSMA)
Die Aufsicht über die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, an die Vornahme der Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung und an die Veröffentlichung der Erklärung zur Barrierefreiheit sowie über die Bereitstellung eines Feedback-Mechanismus, einschließlich Antworten an Nutzer, üben Beamte der Aufsichtsbehörde der Republik Slowenien für Informationsgesellschaft (Inšpektorat Republike Slovenije za informacijsko družbo, IRSID) aus.
Sind Sie der Meinung, dass die Website nicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen erstellt ist, können Sie dies der Aufsichtsbehörde für Informationsgesellschaft per Post oder E-Mail melden.
Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten wie folgt:
Inšpektorat Republike Slovenije za informacijsko družbo
Davčna ulica 1, 1000 Ljubljana
E-Mail-Adresse: gp.irsid@gov.si
Website: https://www.gov.si/drzavni-organi/organi-v-sestavi/inspektorat-za-informacijsko-druzbo/