Die Pensions- und Invaliditätsversicherung ist in der Republik Slowenien obligatorisch und umfasst alle Personen, die bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen (Versicherte). Demnach unterliegen der Pensions- und Invaliditätsversicherung Arbeiternehmer, die bei einer juristischen Person oder einem anderen Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis stehen, Privatpersonen, die eine selbstständige Erwerbs- oder Berufstätigkeit ausüben, Landwirte und Angehörige deren landwirtschaftlichen Betriebe, sowie andere Personen, die eine bestimmte Erwerbstätigkeit ausüben oder Ansprüche haben, die eine Versicherungspflicht begründen.