Sie können das Pflegegeld beantragen, wenn Sie:
Hier sind die Antworten auf folgende Fragen:
Wann haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und in welcher Höhe?
Wovon hängt die Zahlung, Änderung oder der Wegfall der Pensionsleistung ab?
Wie kann ich das Pflegegeld beantragen?
Der Anspruch auf Pflegegeld steht Ihnen nicht zu, wenn:
Wenn Sie das Recht auf Pflegegeld sowohl nach den Vorschriften des Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetzes wie auch nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erwerben können, kann nur ein Anspruch nach ihrer Wahl geltend gemacht werden.
Sie haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn Sie:
Höhe des Pflegegeldes
für meistbehinderte Berechtigte |
497,75 € |
der höhere Betrag |
347,11 € |
der niedrige Betrag |
173,56 € |
Wenn Sie eine anteilmäßige Pensionsleistung nach internationalen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit erhalten, wird auch das Pflegegeld im gleichen Anteil wie Ihre Pensionsleistung gezahlt.
Ab wann steht mir das Pflegegeld zu?
Das Pflegegeld steht Ihnen zu:
Der Anspruch auf Pflegegeld dauert so lange, bis die Pflegebedürftigkeit besteht.
Erste Zahlung: voraussichtlich in einem Monat nach der Bescheiderteilung.
Änderungen im Gesundheitszustand, wodurch die Höhe und der Umfang der Leistung bedingt werden, werden ab dem auf deren Entstehung folgenden Tag wirksam, der neue Betrag wird erst ab dem ersten Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats und sechs Monate rückwirkend gezahlt.
Als Pflegegeldbezieher können Sie von der Anstalt auf eine Kontrolluntersuchung vorgeladen werden, wo der Umfang der Pflegebedürftigkeit überprüft wird. Sie sind verpflichtet, zur Kontrolluntersuchung zu kommen, andernfalls (ohne einen rechtfertigenden Grund) werden die fälligen Pflegegeldbeträge nicht gezahlt.
Die einbehaltenen Beträge des Pflegegeldes werden gezahlt, wenn Sie in einer Frist von einem Monat ab dem Kontrolluntersuchungstermin an der Kontrolluntersuchung teilnehmen, andernfalls werden sie nicht gezahlt.
Wenn Sie zur Kontrolluntersuchung später kommen, wird die Zahlung des Pflegegeldes ab dem ersten Tag des auf die Kontrolluntersuchung folgenden Monats, wo es festgestellt wurde, dass die Pflegebedürftigkeit noch weiter bestehe, wiederaufgenommen.
Die Zahlung des Pflegegeldes wird eingestellt:
Wer kann das Pflegegeld beantragen? Was muss beigelegt werden?
Der Antrag auf Pflegegeld (das Formular) kann von:
Wohin soll der Antrag übersandt werden und wer trifft die Entscheidung?
Sie können den Antrag persönlich einreichen oder an die nächstgelegene Gebietsstelle der ZPIZ senden.
Die Berechtigung zum Pflegegeld basiert auf dem von der Invaliditätskommission erstellten Gutachten. Wohnen Sie in einem anderen EU/EWG Mitgliedstaat, ersucht die ZPIZ den Versicherungsträger im Wohnsitzstaat, eine Untersuchung durchzuführen. Aufgrund des Gutachtens wird von der ZPIZ bescheidmäßig entschieden. Die gesetzliche Frist für die Erteilung eines Bescheides beträgt 6 Monate.