als Folge der Änderungen des Gesundheitszustandes, die ohne Heilbehandlung oder medizinische Rehabilitation nicht zu beheben sind, verringert sind.
Gründe für die Entstehung der Invalidität sind:
Verletzung bei der Arbeit,
Berufskrankheit,
Krankheit,
Verletzung außerhalb der Arbeit.
Bei Entstehung der Invalidität werden Sie von der Invaliditätskommission auf Ihre verbleibende Arbeitsfähigkeit geprüft und danach in eine der drei Kategorien eingeordnet:
in die Kategorie I:
wenn Sie nicht mehr imstande sind, einer organisierten Erwerbstätigkeit nachzugehen, oder
wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und eine verbleibende Arbeitsfähigkeit nicht mehr vorliegt;
in die Kategorie II:
wenn Ihre Arbeitsfähigkeit in Ihrem Beruf um 50 % oder mehr vermindert ist;
in die Kategorie III:
wenn Sie nicht mehr eine Vollzeitarbeit, jedoch eine bestimmte Teilzeitarbeit mindestens vier Stunden täglich verrichten können,
wenn Ihre Arbeitsfähigkeit in Ihrem Beruf um weniger als 50 % vermindert ist oder
wenn Sie Ihren Beruf zwar in Vollzeit ausüben können, die bisherige Arbeitsstelle aber für Sie nicht mehr geeignet ist.