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Invaliditätsleistung aufgrund körperlichen Schadens

Die Invaliditätsleistung ist eine monatliche Geldleistung, die vom Versicherten aufgrund eines während seiner Versicherungszeit aufgetretenen körperlichen Schadens erworben werden kann.

 

Es steht Ihnen diese Leistung nicht zu, wenn Sie bis zum Entstehen des körperlichen Schadens die meisten Versicherungszeiten im Rahmen der Versicherung für geringeren Anspruchsumfang erworben hatten.

 

Wer kann beantragen, was muss beigelegt werden? 

Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Anspruch auf Invaliditätsleistung aufgrund körperlichen Schadens erwerben?

Höhe der Leistung

Ab wann steht mir die Leistung zu?

Änderung der Höhe und des Umfangs der Leistung

 

Wer kann beantragen, was muss beigelegt werden? 

Der Antrag auf die Leistung (das Formular) kann von:

  • Ihrem Hausarzt (wenn Sie in Slowenien wohnen)oder
  • Ihnen selbst, Ihrem gesetzlichen Vertreter  oder Bevollmächtigten gestellt werden; entsprechende medizinische Unterlagen sind beizulegen. Wenn diese keine Originalunterlagen sind, müssen sie vom Hausarzt beglaubigt werden.

Das Gutachten über das Bestehen und die Art bzw. den Grad eines körperlichen Schadens wird von der Invaliditätskommission erteilt. Aufgrund des Gutachtens wird von der ZPIZ bescheidmäßig entschieden. Die gesetzliche Frist  für die Erteilung eines Bescheides über das Bestehen eines körperlichen Schadens und den Anspruch auf Invaliditätsleistung beträgt 4 Monate ab der Einleitung des Verfahrens.

 

Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Anspruch auf Invaliditätsleistung aufgrund körperlichen Schadens erwerben?

 

Für den Anspruch auf eine Invaliditätsleistung wegen körperlichen Schadens als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Vorliegen einer bestimmten Art und eines bestimmten Grades des körperlichen Schadens von mindestens 30 %;
  • Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses bei Entstehung des Schadens;
  • der Schaden ist auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen
    und
  • die Versicherungszeiten wurden überwiegend aufgrund der Versicherung für erweiterten Anspruchsumfang zurückgelegt.

 

Anspruchsvoraussetzungen für eine Invaliditätsleistung wegen körperlichen Schadens aufgrund  einer Erkrankung oder Verletzung, die nicht während der Ausübung einer Erwerbstätigkeit entstanden ist, sind erfüllt, wenn:

  • ein körperlicher Schaden mit einem Grad von mindestens 50 % vorliegt;
  • die versicherte Person bei Entstehung des körperlichen Schadens Versicherungszeiten in einem für den Anspruch auf Invaliditätspension gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß erworben hat, unabhängig davon, ob dieser Schaden zur Invalidität führt oder nicht;
  • die Versicherungszeiten überwiegend im Rahmen der Versicherung für erweiterten Anspruchsumfang erworben wurden.

 

Arten der körperlichen Schäden

Körperliche Schäden werden je nach der Schwere in 8 Grade eingestuft. Beim niedrigsten - achten- beträgt der Schaden 30%, beim höchsten – ersten– 100%.

 

Entstehen eines körperlichen Schadens

Eine Invaliditätsleistung kann grundsätzlich nur aufgrund eines während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit entstandenen körperlichen Schadens erworben werden.

AUSNAHMEN

Es gilt eine Ausnahme für einen körperlichen Schaden, der vor dem Ausüben einer versicherten Tätigkeit entstand, jedoch während der versicherten Tätigkeit sich verschlimmerte. In solchem Fall steht dem Versicherten nur die Invaliditätsleistung für den körperlichen Schaden, der durch die Verschlimmerung des Zustands begründet wird, zu.

Ähnlich gilt für die Beeinträchtigung eines der paarigen Organe, die vor einer versicherten Tätigkeit auftrat. Wenn der Versicherte in jener Zeit schon die Beeinträchtigung eines Auges, Ohres, einer Hand, eines Fußes oder eines anderen paarigen Organs aufweisen konnte und während der Versicherung auch das andere beeinträchtigt wird, erwirbt er eine Invaliditätsleistung aufgrund der Behinderung beider Organe.

 

Höhe der Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung wird je nach dem Grad des körperlichen Schadens in acht verschiedenen Höhen gezahlt. Darüber hinaus wird sie gemäß dem Gesetz zur Anpassung der Transferleistungen an Einzelpersonen und Haushalte angepasst. 

Ab wann steht mir die Leistung zu?

Der Anspruch auf eine Invaliditätsleistung aufgrund körperlichen Schadens steht Ihnen ab dem Tag dessen Entstehens und dauert, bis er besteht.

Ab dem Tag des Entstehens eines körperlichen Schadens erfolgt auch die Zahlung der

 

Änderung der Höhe und des Umfangs der Leistung

Änderungen im Gesundheitszustand, die auf die Höhe und den Umfang der Leistung Einfluss haben, wirken ab dem Tag nach ihrem Eintritt, der neue Betrag wird frühestensab dem ersten Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats und sechs Monate rückwirkend gezahlt.

 

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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