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Pensionsleistungen

Eine Pension ist ein regelmäßiges, monatlich ausbezahltes Einkommen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung, die zur wirtschaftlichen und sozialen Absicherung bei Alter, Invalidität oder Tod des Versicherten dient.

 

Die Pension wird mit dem Eintritt des Versicherungsfalles gewährt; die Zahlung erfolgt jedoch frühestens ab dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten und höchstens sechs Monate rückwirkend.

 

Sind Voraussetzungen für zwei oder mehr Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Versicherung in der Republik Slowenien gegeben, so kann ein Versicherter nur eine Pension seiner Wahl beziehen, sofern im Gesetz nicht anders bestimmt wird. Eine Ausnahme besteht nur beim Bezug einer Eigenpension (einer vorzeitigen, Alters oder  Invaliditätspension) und eines Teils der Witwen-/Witwerpension.

 

Sie können folgende Leistungen der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung erhalten:

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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