Ich habe Versicherungszeiten auch im Ausland zurückgelegt. Wie kann ich einen Pensionsanspruch erwerben?
Für welche Staaten gelten die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit?
Mit welchen Staaten hat Slowenien ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen?
Ich habe Versicherungszeiten auch im Ausland zurückgelegt. Wie kann ich einen Pensionsanspruch erwerben?
Falls Sie Versicherungszeiten auch im Ausland zurückgelegt haben, können Sie Pensionsrechte auch nach den EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bzw. zwischenstaatlichen Abkommen, die Slowenien mit einigen Staaten geschlossen hat, geltend machen. Die wesentlichen Merkmale dieser Regelungen sind:
ein Berechtigter erwirbt das Recht auf Pension in jedem Staat, wo er Versicherungszeiten zurückgelegt hat. Der Anspruch wird anerkannt, sobald Voraussetzungen nach der Gesetzgebung dieses Staates gegeben werden;
für die Wartezeit werden auch die in anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. Vertragsstaaten zurückgelegten Zeiten berücksichtigt;
Pensionsleistungen können in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Vertragsstaaten, wo der Berechtigte seinen Wohnsitz hat, gezahlt werden;
der Antrag wird nur in einem Staat gestellt, grundsätzlich im Wohnsitzstaat oder im Staat, wo der Versicherte zuletzt versichert war. Im Antrag muss unbedingt angegeben werden, in welchen Staaten der Antragsteller Versicherungszeiten zurückgelegt hatte. Der zuständige Versicherungsträger leitet den Antrag an die jeweiligen Träger in diesen Staaten weiter.
Für welche Staaten gelten die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit?
Diese Vorschriften gelten für die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz, Island Norwegen und Liechtenstein.