Haben Sie wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit, die in Verbindung mit dem Verrichten Ihrer Erwerbstätigkeit in Slowenien aufgetreten ist, einen körperlichen Schaden erlitten, kann Ihnen das Recht auf Invaliditätsleistung zugesprochen werden.
Die Invaliditätsleistung ist eine monatliche Geldleistung, die vom Versicherten aufgrund eines während seiner Versicherungszeit aufgetretenen körperlichen Schadens erworben werden kann.
Es steht Ihnen diese Leistung nicht zu, wenn Sie bis zum Entstehen des körperlichen Schadens die meisten Versicherungszeiten im Rahmen der Versicherung für geringeren Anspruchsumfang erworben hatten.
Wer kann beantragen, was muss beigelegt werden?
Ab wann steht mir die Leistung zu?
Änderung der Höhe und des Umfangs der Leistung
Der Antrag auf die Leistung (das Formular) kann von:
Das Gutachten über das Bestehen und die Art bzw. den Grad eines körperlichen Schadens wird von der Invaliditätskommission erteilt. Aufgrund des Gutachtens wird von der ZPIZ bescheidmäßig entschieden. Die gesetzliche Frist für die Erteilung eines Bescheides über das Bestehen eines körperlichen Schadens und den Anspruch auf Invaliditätsleistung beträgt 4 Monate ab der Einleitung des Verfahrens.
Um den Anspruch auf Invaliditätsleistung zu erwerben, müssen grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen gegeben werden:
Körperliche Schäden werden je nach der Schwere in 8 Grade eingestuft. Beim niedrigsten - achten- beträgt der Schaden 30%, beim höchsten – ersten– 100%.
Eine Invaliditätsleistung kann grundsätzlich nur aufgrund eines während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit entstandenen körperlichen Schadens erworben werden.
AUSNAHMEN
Es gilt eine Ausnahme für einen körperlichen Schaden, der vor dem Ausüben einer versicherten Tätigkeit entstand, jedoch während der versicherten Tätigkeit sich verschlimmerte und der auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. In solchem Fall steht dem Versicherten nur die Invaliditätsleistung für den körperlichen Schaden, der durch die Verschlimmerung des Zustands begründet wird, zu.
Ähnlich gilt für die Beeinträchtigung eines der paarigen Organe, die vor einer versicherten Tätigkeit auftrat. Wenn der Versicherte in jener Zeit schon die Beeinträchtigung eines Auges, Ohres, einer Hand, eines Fußes oder eines anderen paarigen Organs aufweisen konnte und während der Versicherung auch das andere beeinträchtigt wird, was auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, erwirbt er eine Invaliditätsleistung aufgrund der Behinderung beider Organe.
Ab 01.01.2019:
Grad |
körperlicher Schaden |
Betrag |
1. |
100 |
102,17 € |
2. |
90 |
93,66 € |
3. |
80 |
85,14 € |
4. |
70 |
76,62 € |
5. |
60 |
68,11 € |
6. |
50 |
59,59 € |
7. |
40 |
51,09 € |
8. |
30 |
42,58 € |
Der Anspruch auf eine Invaliditätsleistung aufgrund körperlichen Schadens steht Ihnen ab dem Tag dessen Entstehens und dauert, bis er besteht.
Ab dem Tag des Entstehens eines körperlichen Schadens erfolgt auch die Zahlung der
Änderungen im Gesundheitszustand, die auf die Höhe und den Umfang der Leistung Einfluss haben, wirken ab dem Tag nach ihrem Eintritt, der neue Betrag wird frühestensab dem ersten Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats und sechs Monate rückwirkend gezahlt.