Für die Bestimmung der Rechtsvorschriften des zuständigen EU-Mitgliedstaates ist die Krankenkasse der Republik Slowenien - Zavod za zdravstveno zavarovanje Slovenije –zuständig, von der die A1-Bescheinigung ausgestellt wird.
Für eine Person, die ihre Beschäftigung in zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten für zwei oder mehr Arbeitgeber ausübt oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht und ihren Wohnsitz in der Republik Slowenien hat, werden die auf sie anzuwendenden Rechtsvorschriften von dem Versicherungsträger in der Republik Slowenien, nämlich der Krankenkasse der Republik Slowenien, festgelegt. Das Verfahren wird von der betreffenden Person eingeleitet.
Die A1-Bescheinigung wird bei der zuständigen Krankenkasse beantragt, indem das ausgefüllte Fragebogen zum Ort, Weise und Umfang der Arbeit oder selbstständiger Erwerbstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat an die E-Mail Adresse dolocitev.zakonodaje@zzzs.si zusammen mit entsprechenden Unterlagen gesandt wird. Die in Betracht kommenden Unterlagen sind insbesondere: Arbeitsverträge, Werkverträge, Amtsbestellungsurkunden, Ausdrucke aus einem Register über eingetragene selbstständige Erwerbstätigkeiten oder über den Status eines Gesellschafters-Geschäftsführers und andere, die sich auf den Beschäftigungsort, Umfang der Tätigkeit bzw. Dienstleistung und Höhe der Einkünfte beziehen.