Slika družine

Zahlungen nach dem Tod des Berechtigten

Fällige Beträge zum Zeitpunkt des Ablebens eines Berechtigten können lediglich bis zum Zeitpunkt des Todes des Berechtigten geerbt und an die Erben ausgezahlt werden.

 

Die ZPIZ stellt die Zahlung einer Pensionsleistung oder anderer Einkünfte ein, sobald im öffentlichen Melderegister der Republik Slowenien der Status eines Beziehers wegen seines Todes verändert wird, beziehungsweise sie eine Mitteilung über den Tod eines Beziehers aus dem Ausland bekommt. Die fälligen ausstehenden Geldleistungen werden nach dem Tod geerbt. Sie stehen den Erben für den laufenden Monat  nur bis zum Todestag des Berechtigten zu.

 

Wurde die Pensionsleistung oder eine andere Leistung auf ein Bankkonto des verstorbenen Berechtigten überwiesen, weil die Anstalt über seinen Tod nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurde, hat die Bank alle nach dem Tod des Berechtigten gezahlten Geldmittel der ZPIZ vorrangig zu erstatten.   Sind auf dem Konto keine Geldmittel mehr vorhanden, vermittelt die Bank der ZPIZ die Angaben zur Person, die das Geld vom Konto abgehoben hat. Sobald das Geld erstattet wird, werden die anfallenden Geldmittel, nach Vorlage entsprechender Nachweise, an die Erben gezahlt.

 

Die zum Zeitpunkt des Todes des Beziehers fälligen Geldleistungen können an die Erben nur aufgrund entsprechender Nachweise gezahlt werden.

 

Die Auszahlung der fälligen ausstehenden Leistungen eines verstorbenen Beziehers kann bei der ZPIZ seitens der Erben aufgrund eines rechtskräftigen Erbscheins, worin explizit angegeben werden muss, wer die von der ZPIZ gezahlte Pensionsleistung erbt, beantragt werden. Die fälligen ausstehenden Geldmittel können nur auf ein Bankkonto eines Erben gezahlt werden.

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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