Slika družine

Zahlungen

Die Zahlung der Pensionsleistungen und anderen Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung an Berechtigte  wird von der Republik Slowenien nach dem Pensions- und Invaliditätsversicherungsgesetz gewährleistet.

 

Die ZPIZ ist für die Durchführung der Auszahlungen gesetzlich bevollmächtigt. Sie:

 

  • führt Rechtsvorgänge über die Zuerkennung oder den Wegfall der Leistungen, wie auch alle nachfolgenden Änderungen hinsichtlich der Bereitstellung von Daten sowohl für die Durchführung zukünftiger laufender monatlicher Zahlungen wie auch der fälligen Nachzahlungen und die Erstattung der Überzahlungen aus,
  • erfasst Daten und trägt Sorge für richtige Abrechnung von der Akontozahlung der Einkommenssteuer auf Pensions-und andere Leistungen,
  • beaufsichtigt Ordnungsmäßigkeit, Rechtzeitigkeit und Sicherheit der Geldleistungszahlung über Zahlsysteme
  • überprüft die Weiterberechtigung zu Pensions- und Invaliditätsleistungen anhand der Schulbestätigungen, Lebensbestätigungen, Sterbeurkunden und anderen Nachweisen,
  • regelt ordnungsgemäße Anmeldung in die gesetzliche Krankenversicherung für Bezieher der Pensions- und Invaliditätsleistungen und die Abmeldung aus der Krankenversicherung; gemäß Vorschriften berechnet sie den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung,
  • zieht Beschlüsse der Steuerbehörde und Gerichte wie auch Pfändungen voll,
  • gibt allgemeine und konkrete Informationen hinsichtlich der Zahlung von Pensions- und anderen Leistungen und Pfändungen an Pensionsberechtigte,
  • erteilt fachbezogene Informationen, hilft den Beziehern von Pensions- und anderen Leistungen wie auch anderen Institutionen in Zusammenhang mit deren Auszahlung.
     
Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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