Slika družine

Änderung des Zahlungskontos oder Wohnsitzes

Möchte ein Bezieher seine Pensions-/Invaliditätsleistung auf ein anders Konto gezahlt bekommen, muss er die Angaben zu seiner Person und genaue Angaben hinsichtlich der Bankverbindung, des Namens der Bank und des Kontos  der ZPIZ schriftlich mitteilen. Der Antrag muss mit einer eigenhändigen Unterschrift des Beziehers oder im Fall einer minderjährigen Person gesetzlichen Vertreters, des Vormunds oder Bevollmächtigten versehen werden.

 

Den Antrag auf eine Änderung kann ein Bezieher schriftlich per Post, persönlich bei jeder Gebietsstelle, Außenstelle oder dem Sitz der Anstalt in Ljubljana, über  die eVloge ZA VSE (eAnträge FÜR ALLE)-Dienstleistung, das Moj eZPIZ Portal oder per E-Mail an die Adresse informacije@zpiz.si stellen.

 

Wenn der Antrag auf eine Änderung bei der ZPIZ bis zum fünften eines Monats einlangt, wird sie für den laufenden Monat realisiert, andernfalls im nächsten Monat.

 

Bezieher von Pensions- und Invaliditätsleistungen sind verpflichtet, der ZPIZ die Angaben zu Umständen und deren Änderungen, die sich auf die Bezieher der Rechte nach diesem Gesetz beziehen und haben Einfluss auf die Rechte, deren Umfang oder Auszahlung nach diesem Gesetz, mitzuteilen. Die Änderung muss in 8 Tagen ab dem Eintritt der Umstände oder deren Änderung mitgeteilt werden.

 

Wenn ein Leistungsbezieher einen Vormund oder Bevollmächtigten, der  über die Geldmittel verfügt, hat,  ist der ZPIZ, zusammen mit dem Antrag auf eine Änderung der Zahlungsadresse, ein rechtskräftiger Beschluss über die Bestellung eines Vormunds der zuständigen Behörde beizulegen. 

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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