Slika družine

Übersendung einer Lebensbestätigung

Bezieher von Pensions- und Invaliditätsleistungen, die im Ausland wohnen,  müssen der ZPIZ einmal jährlich eine Bestätigung, woraus ersichtlich ist, dass sie noch leben, zukommen lassen. Sie soll durch eine zuständige staatliche oder Verwaltungsbehörde im Wohnsitzstaat oder einen ausländischen Versicherungsträger beglaubigt werden.

 

Deswegen wird an Berechtigte, die im Ausland wohnen und für die die Daten durch elektronischen Datenaustausch von ausländischen Versicherungsträgern nicht eingeholt werden können, einmal jährlich  ein Formular an die Wohnadresse von der ZPIZ übermittelt. Die Bezieher müssen das Formular völlig ausfüllen, beglaubigen lassen und an die ZPIZ zurückschicken.

 

In der Regel werden Lebensbestätigungen Anfang Oktober an Berechtigte ausgesandt. Sie sollen spätestens bis Dezember desselben Kalenderjahres an die ZPIZ zurückgeschickt werden.

 

Wenn keine beglaubigte Lebensbestätigung eines Pensionsbeziehers rechtzeitig bei der ZPIZ eintrifft,  muss die Zahlung der Leistung vorläufig, bis zum Erhalt einer Bestätigung, eingestellt werden.

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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