Im Gesetz sind für jede Versichertenart Voraussetzungen festgelegt, unter welchen eine Person, die sie erfüllt, sich in der gesetzlichen Pensions- und Invaliditätsversicherung pflicht- oder freiwillig versichern kann. Ferner legt das Gesetz fest, wer die Anmeldung zur Versicherung einzureichen, Beiträge zu entrichten und die Daten, die bei der Geltendmachung von Ansprüchen herangezogen und in der Stammdatendatei der Versicherten erfasst werden, zu melden hat.
In der Republik Slowenien unterliegen der Pflichtversicherung:
(1) Für nähere Informationen zur Versicherung für diese Personen bitte auf den Link klicken.