Alterspension
Für eine Alterspension müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Vollendung des vorgeschriebenen Alters,
- Vorliegen von Versicherungs-, Beitrags- und Versicherungszeiten ohne Nachkauf in einem bestimmten Umfang
- Ende der Pflichtversicherung.
Allgemeine Voraussetzungen
- Vollendung des 60. Lebensjahres und Vorliegen von 40 Versicherungsjahren ohne Nachkauf oder
- Vollendung des 65. Lebensjahres und Vorliegen von 15 Beitragsjahren.
Näheres zum Anspruch auf eine Alterspension finden Sie unter …