Slika družine

Witwen-/Witwer- und Hinterbliebenenpension

Für eine Witwen-/Witwerpension oder Familienpension müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • allgemeine Voraussetzungen seitens der verstorbenen Person  oder des Beziehers von bestimmten Leistungen aus der Pensions- und Invaliditätsversicherung und
  • besondere Voraussetzungen seitens der Witwe/des Witwers oder eines weiteren Hinterbliebenen.

 

Bei der Überprüfung der Voraussetzungen für eine Witwen-/Witwer- oder Hinterbliebenenpension wird als Nachweis über den Tod des Versicherten oder Leistungsbeziehers unter anderem eine rechtskräftige Todeserklärung berücksichtigt.

 

Näheres zum Anspruch auf eine Witwen-/Witwerpension finden Sie unter …

Näheres zum Anspruch auf eine Familienpension finde Sie unten …

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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