Für eine Witwen-/Witwerpension oder Familienpension müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Bei der Überprüfung der Voraussetzungen für eine Witwen-/Witwer- oder Hinterbliebenenpension wird als Nachweis über den Tod des Versicherten oder Leistungsbeziehers unter anderem eine rechtskräftige Todeserklärung berücksichtigt.
Näheres zum Anspruch auf eine Witwen-/Witwerpension finden Sie unter …
Näheres zum Anspruch auf eine Familienpension finde Sie unten …