Wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet und 40 Versicherungsjahre erworben haben, können Sie die Pension vorzeitig in Anspruch nehmen. Für Frauen und Männer gelten die gleichen Voraussetzungen.
Das Antrittsalter von 60 Jahren für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Pension kann nach keiner der Bestimmungen, die für die Herabsetzung des Antrittsalters bei der Alterspension vorgesehen sind, herabgesetzt werden.
Eine vorzeitige Pension wird unter Berücksichtigung der zurückgelegten Versicherungszeiten auf die gleiche Weise berechnet wie eine Alterspension.
Die so berechnete Pension wird nachher für jeden Monat vor Erreichen des Alters von 65 Jahren um 0,3 % gekürzt.
Näheres zum Anspruch auf eine vorzeitige Pension finden Sie unter ….