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Invaliditätspension

Eine Invaliditätspension erhalten folgende Personen:

  • ein Versicherter, bei dem Invalidität der Kategorie I vorliegt,
  • ein Versicherter, bei dem Invalidität der Kategorie II vorliegt und der ohne Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation keiner anderen Vollzeitarbeit nachgehen kann, diese ihm aber nicht zur Verfügung gestellt werden kann, weil er bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat,
  • ein Versicherter, bei dem Invalidität der Kategorie II vorliegt und der ohne Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation keiner anderen Teilzeitarbeit von mindestens vier Stunden täglich nachgehen kann, diese ihm aber nicht zur Verfügung gestellt werden kann, weil er bereits das 50. Lebensjahr vollendet hat,
  • ein Versicherter, bei dem Invalidität der Kategorie I oder II vorliegt und ihm keine zumutbare Arbeit zur Verfügung gestellt werden kann, weil er bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Näheres zum Anspruch auf eine Invaliditätspension finden Sie unter

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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