Der Anspruch auf diese Pension besteht:
Bei der Feststellung, ob ein Anspruch auf Witwen- Witwerpension besteht, wird als der Tod des/der Versicherten bzw. Pensionsberechtigten auch ein rechtskräftiger Beschluss der Todeserklärung angesehen.
Welche allgemeinen Voraussetzungenmüssen vom Verstorbenen erfüllt werden?
Welche besonderen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Witwen- Witwerpension zu erwerben?
Wie wird die Pensionsbemessungsgrundlage bestimmt?
Wie wird eine Witwen- Witwerpension bemessen?
Bin ich zu einem Teil der Witwen- Witwerpension berechtigt?
Kann ich mit Wiederverheiratung den Witwen-Witwerpensionsanspruch verlieren?
Was muss ich bei der Geltendmachung meiner Witwen- Witwerpension tun?
Wenn der/die Versicherte noch keinen Anspruch aus der gesetzlichen Pensionsversicherung hatte, musste er/sie bis zu seinem/ihrem Tod die Voraussetzungen entweder für eine Früh-, Alters- oder Invaliditätspension erfüllt haben. Sein/ihr Tod wird als Eintritt der Invalidität der ersten Kategorie angesehen.
Wenn der/die Verstorbene ein-e Pensionsberechtigte-r war, sind die Voraussetzungen von ihm/ihr erfüllt, wenn er/sie Anspruch auf
Wenn der Tod des/der Pensionsberechtigten die Folge eines Arbeitsunfalls oder einerBerufskrankheit war, sind die Voraussetzungen von ihm/ihr erfüllt, unabhängig von den zurückgelegten Versicherungszeiten.
Wenn Sie die Witwe/ der Witwer des/der Verstorbenen, der/die in 2020 starb, können Sie Ihre Witwen- Witwerpension erwerben:
a) beim bestimmten Alter, wenn:
b) unabhängig vom Alter, wenn:
Näheres darüber, wer noch eine Witwen- Witwerpension erwerben kann
War der/die Verstorbene ein–e Pensionsberechtigte-r, wird die Witwen- Witwerpension grundsätzlich von der Pension des/der Verstorbenen zum Zeitpunkt seines/ihres Todes
War er/sie kein-e Pensionsberechtigte-r, wird die Pension grundsätzlich von der Invaliditätspension, zu der er/sie berechtigt würde, bemessen.
Hatte der/die Verstorbene Anspruch auf eine Alters- bzw. Invaliditätspension im Betrag der garantierten Leistung oder deren anteilmäßigen Teils, ist die Bemessungsgrundlage einer Witwen-Witwerpension der Betrag, der zur Auszahlung ginge, hätte er/sie kein Recht auf eine garantierte Leistung.
Wenn lediglich die Witwe/der Witwer Anspruch auf Witwen- Witwerpension hat, wird sie in Höhe von 70% der Bemessungsgrundlage bemessen.
Näheres über die Bemessung der Witwen- Witwerpension
Kann ich neben meiner eigenen Früh-, Alters- oder Invaliditätspension auch eine Witwen- Witwerpension erhalten?
Wenn Sie neben dem Anspruch auf Witwen- Witwerpension auch jenen auf Früh-, Alters- oder Invaliditätspension haben, können Sie nach slowenischen Pensionsvorschriften eine Leistung nach Ihrer Wahl erhalten. Es ist auch möglich, wenn das günstiger ist, neben einer Früh-, Alters- oder Invaliditätspension15% der Witwen- Witwerpension in Anspruch zu nehmen.
Die Höhe des Witwen- Witwerpensionsteils darf nicht 11,7% der Mindestpensionsbemessungsgrundlage übersteigen.
Darüber hinaus wird auch die Höhe des Gesamtbetrags der eigenen Pension und des Witwen- Witwerpensionsteils begrenzt. Der Gesamtbetrag darf nicht die Höhe einer von der Höchstpensionsbemessungsgrundlage aufgrund 40 Jahre der Versicherungszeiten eines männlichen Berechtigten bemessenen Alterspension übersteigen.
Wenn die Höhe der eigenen Pension die vorgenannte Höchstgrenze des Gesamtbetrages der eigenen Pension und des Witwen- Witwerpensionsteils übersteigt, steht dem/der Berechtigten der Witwen- Witwerpensionsteil nicht zu.
Der Witwen- Witwerpensionsteil wird auf Antrag ab dem ersten Tag des nach der Antragstellung folgenden Monats gezahlt.
Bei Wiederverheiratung erlischt das Recht auf Witwen- Witwerpension bzw. den Witwen- Witwerpensionsteil, wenn Sie vor Ihrem 60. Lebensjahr heiraten. Dies gilt ebenso, wenn Sie vor dem 60. Lebensjahr eine Lebensgemeinschaft eingehen, die nach dem Gesetz über die Ehe und Familienverhältnisse hinsichtlich der Rechtsfolgen der Ehe gelichgestellt wird.
Wenn Sie den Anspruch auf Witwen- Witwerpension wegen Wiederverheiratung verloren haben und keinen Anspruch nach dem zweiten Ehegatten erworben haben, lebt der verlorene Anspruch nach dem früheren Ehegatten bzw. mit ihm gleichgestellter Person wieder auf, sofern Sie:
Es wird grundsätzlich festgestellt, ob die Voraussetzungen von der Witwe/dem Witwer am Tag des Todes des/der Versicherten bzw. des/der Berechtigten erfüllt sind, es sei denn, wenn es sich um einen Anspruch auf Witwen- Witwerpension handelt, wenn Kinder vorhanden sind, für die die Verpflichtung des Lebensunterhalts besteht.
Wegen der Übergangszeit des schrittweisen Anstiegs der Altersvoraussetzung für Witwen- Witwerpension von 53 auf 58 Jahre und der Wartezeit von 48 auf 52 Jahre (um 6 Monate pro Jahr vom 2013 bis 2022), ist für jeweiliges Jahr im Hinblick auf das Todesdatum verschiedenes vorgeschriebenes Alter für den Erwerb einer Witwen- Witwerpension maßgeblich.
Neben den Voraussetzungen, die vom/von der Verstorbenen wie auch von der Witwe/vom Witwer erfüllt werden müssen, ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Witwen-Witwerpension für diejenigen, die noch Mitglieder der gesetzlichen Versicherung sind, die Aufgabe der Erwerbstätigkeit, wie es auch der Fall bei der Früh- und Alterspension ist.
Wenn Sie in Slowenien wohnen, stellen Sie Ihren Antrag auf Witwen- Witwerpension bei der ZPIZ:
Aufgrund des Antrags auf Witwen- Witwerpension wird bei der Anstalt ein bescheidmäßiges Verfahren hinsichtlich des Witwen- Witwerpensionsanspruchs eingeleitet. Wenn Sie in einem anderen EU/EWR Mitgliedstaat oder dem Staat, mit dem Slowenien ein Sozialversicherungsabkommenhat (LINK), leben, können Sie Ihren Antrag beim Versicherungsträger in diesem Staat stellen. Ihr Antrag wird dann an uns weitergeleitet werden.
Für alle zusätzlichen Informationen und Erklärungen hinsichtlich der Witwen- Witwerpension können Sie die Mitarbeiter der ZPIZ kontaktieren: